Richter am Bundessozialgericht bekommen Medientraining vor TV-Übertragungen

  19 Februar 2018    Gelesen: 491
Richter am Bundessozialgericht bekommen Medientraining vor TV-Übertragungen

Mit einem Medientraining bereiten sich Richter des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel auf bevorstehende TV-Übertragungen aus den Gerichtssälen vor. Hintergrund ist ein neues Gesetz, das zum 18. April in Kraft tritt und Film- und Tonaufnahmen von Urteilsverkündungen und -begründungen in den obersten Bundesgerichten erlaubt.

"Wenn nun also Aufnahmen gefertigt werden, dann wollen wir dabei eine gute Figur machen und das nicht vollkommen dem Zufall überlassen", sagte BSG-Präsident Rainer Schlegel der Zeitung Hessische/Niedersächsische Allgemeine (Montag). Deshalb kläre man mit Fernsehsendern technische Voraussetzungen und biete Richtern ein Medientraining an, sagte Schlegel. Es gehe sowohl um das äußere Erscheinungsbild der Richter als auch um ein Sprachtraining. Nach Angaben des BSG-Präsidenten sieht ein Teil der Richter die TV-Übertragung als Herausforderung, "aus der sie das Beste machen wollen". Die Neuregelung sieht aber auch vor, dass das Gericht in begründeten Fällen Übertragungen verbieten kann. (dpa)


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