Olaf Scholz sieht Verschiebung gelassen

  20 April 2019    Gelesen: 565
Olaf Scholz sieht Verschiebung gelassen

Die Debatten zur Grundsteuerreform halten an. Das führt zu einer erneuten Verschiebung für den Gesetzentwurf. Für den Bundesfinanzminister ist das normal. Er plant den Kabinettsentwurf nun für Mai.

Angesichts anhaltender Kritik verzögert sich der Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz für eine Neuregelung der Grundsteuer. Nachdem die Vorlage eigentlich im April im Kabinett verabschiedet werden sollte, rechnet Scholz nun damit erst im kommenden Monat. "Ich bin zuversichtlich, dass wir den Kabinettsentwurf im Mai beschließen werden", sagte der SPD-Politiker der "Augsburger Allgemeinen".

Nach Ostern sollten zunächst verfassungsrechtliche Fragen zu Forderungen aus Bayern nach einer Öffnungsklausel geklärt werden, die den Bundesländern Abweichmöglichkeiten erlaubt. Die Kritik nehme er gelassen. "Wenn man das Einvernehmen braucht von 16 Ländern, dem Bundestag und drei Koalitionsparteien, dann muss man damit rechnen, dass mancher Einwände erhebt und neue Einfälle hat", sagte Scholz. Am Ende werde die Reform gelingen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen völlig veralteter Bemessungswerte eine Reform der Grundsteuer gefordert und dafür eine Frist bis Ende 2019 gesetzt. Sollte die Reform scheitern, darf die Steuer ab 2020 nicht mehr erhoben werden. Den Kommunen würden dann jährlich 14,8 Milliarden Euro an Einnahmen fehlen.

Kritiker werfen Scholz unter anderem vor, dass seine Pläne zu mehr Bürokratie und höheren finanziellen Lasten führten, was vor allem Wohnen in Großstädten noch teurer mache. Scholz betont hingegen, dass das Steueraufkommen insgesamt gleich bleiben soll. Für einzelne Steuerzahler dürfte es aber Veränderungen geben, weil die Grundstückswerte in den vergangenen Jahrzehnten deutlich zugelegt haben, vor allem in begehrten Innenstadtlagen.

Die Grundsteuer ist mit bundesweit rund 14 Milliarden Euro im Jahr eine der wichtigsten kommunalen Einnahmen. Sie wird auf bebaute oder bebaubare Grundstücke sowie auf landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen erhoben. Über die Nebenkosten wird sie auch an Mieter weitergegeben.

n-tv


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